Ihre Akademie für Ausbildungen und Weiterbildungen für Gesundheits- und Sozialberufe
 

Berend Breitenstein

Berend Breitenstein

Dipl.Oecotrophologe

Profi WNBF

„Das Angebot der Cube-Akademie auf dem Aus- und Weiterbildungssektor überzeugt durch Vielfalt und hohe thematische Aktualität.
Die Inhalte der einzelnen Lehrgänge umfassen alle wesentlichen Aspekte der jeweiligen Aus- und Weiterbildung und werden von praxiserfahrenen Referenten (seriös und) anschaulich vorgetragen.
Die begleitende Unterstützung des Teilnehmers/der Teilnehmerin im Anschluss an die Lehrgänge lässt keine Frage unbeantwortet. So bekommen die Absolventen die Sicherheit im gesamten Ausbildungsverlauf, die aus einer optimalen Betreuung resultiert.

Ich kann daher die Cube-Akademie voller Überzeugung für alle, die sich einen Vorteil durch Bildung verschaffen und ihre beruflichen Chancen verbessern möchten, uneingeschränkt empfehlen.“

 

Fr. Kahlke

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Empfehlung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lehrgangsbeginn

Mit Eingang der Anmeldebestätigung wird die Teilnahme am Lehrgang rechtswirksam. Mit Erhalt des ersten Lehrmaterials beginnt der Lehrgang.

Zulassungsvoraussetzungen

Der Teilnehmer bestätigt, dass er über die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen seines gewählten Lehrgangs verfügt. Ebenso hat er sich bei der späteren Prüfungsstelle über die Prüfungszulassungsvoraussetzungen informiert. Diese erfüllt er ebenfalls. Bei Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen übernimmt der Cube-Verband keinerlei Haftung.

Lehrgangsgebühren

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die anfallenden monatlichen Gebühren zu überweisen oder eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Zahlung ist jeweils bis zum 5. eines Monats zu entrichten. Sollte der Teilnehmer mit einer Ratenzahlung in Rückstand geraten oder sollte es zu einer Rücklastschrift kommen, so ist die gesamte Lehrgangsgebühr auf einmal fällig.

Befindet sich der Wohnort im Ausland, werden die gesamten Lehrgangsgebühren im Voraus bezahlt, inklusive evtl. anfallender Auslandsbankspesen und Versandkosten.

Wird die Studiengebühr von einer 3. Person übernommen (z. B. Verwandte, Arbeitgeber o. a.) und stellt diese/r die Zahlungen ein, übernimmt der Teilnehmer selbstverständlich die weiteren Zahlungen und evtl. Rückstände.

In den Lehrgangsgebühren sind folgende Leistungen inbegriffen:
  • Lehrgangsordner
  • Beantwortung von Fachfragen per E-Mail
  • der Besuch der angegebenen Pflichtseminare
Nicht inbegriffen sind zusätzlich anfallende Kosten für:
  • Computer-Hard und -Software
  • Nachschlagewerke
  • Gesetzestexte
  • Telefon
  • Porto und Datenfernübertragung
  • Fahrten
  • Unterkunft und Verpflegung bei der Teilnahme an verbindlichen oder optionalen Seminaren
  • Prüfungsgebühren durch externe Prüfungsstellen

Seminare

Bei Nichtteilnahme an den Pflichtseminaren besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Gegenwertes des jeweiligen Seminares.

Seminare werden im Allgemeinen in allen Standorten angeboten, jedoch abhängig von der Teilnehmerdichte, behält es sich der Cube-Verband vor, Seminare in Städten mit hohen Teilnehmerzahlen zusammenzuziehen.

Die Teilnahme an optional gebuchten Seminaren muss bis spätestens 30 Tage vor Durchführung des jeweiligen Seminares schriftlich abgesagt werden. Im Zeitraum danach wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 % der Seminargebühr erhoben.

Haftungsausschluss


Der Cube-Verband haftet nicht bei:
  • Unfällen
  • Beschädigungen
  • Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge jeglicher Art
Die Teilnahme an allen Lehrgängen und Seminaren findet grundsätzlich auf eigene Gefahr statt.

Der Cube-Verband übernimmt gegenüber den Teilnehmenden an allen Veranstaltungen nur die Haftung im Umfang seiner Haftpflichtversicherung.

Betreuungsfrist

Auf schriftlichen Antrag kann der Lehrgangsteilnehmer aus triftigem Grund die Lehrgangsdauer um 3 Monate kostenfrei erweitern. Triftige Gründe können beispielsweise sein:
  • Krankheit
  • Unfall
  • Arbeitslosigkeit

Lehrgangszeitverlängerung


Unmittelbar nach Ablauf der kostenlosen Betreuungsfrist wird für jeden weiteren angefangenen Studienmonat eine Überzeitgebühr fällig. Diese entspricht der Höhe der monatlichen Ratenzahlung des jeweiligen Lehrganges und ist zu Beginn des Monats fällig. Der Überzeitvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monates kündbar. Der Überzeitvertrag endet automatisch mit der bestandenen Prüfung.

Prüfung / Prüfungsgebühren

Alle Teilnehmer, die Lehrgänge mit interner Abschlussprüfung absolvieren, erhalten 8 Wochen vor Prüfungstermin eine schriftliche Einladung, aus der die Prüfungsorte hervorgehen. Die Prüfungsorte werden je nach Teilnehmerdichte bestimmt.

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie der Lehrgangsbeschreibung, sie wird mit Antrag auf Zulassung zur Prüfung fällig.

Dozentenwechsel

Soweit der Gesamtablauf des Lehrganges nicht beeinträchtigt wird, berechtigt der Wechsel der Dozenten oder die Verschiebung der Zusendung der Lehrordner weder zur Kündigung des Vertrages, noch zur Gebührenminderung des Lehrganges.

Widerrufsrecht

Die Vertragserklärung kann in einem Zeitraum von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung des Lehrgangsmaterials, in einwandfreiem Zustand, widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Erhalt des ersten Lehrgangsmaterials. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet.

Der Widerruf ist zu richten an: Cube Verband, Amalienstraße 7, 21073 Hamburg

Kündigung

Die Teilnahme kann ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen frühestens zum Ende des 6. Monats gekündigt werden, somit beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate. Danach kann der Teilnehmer jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten seinen Vertrag auflösen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen und dem Cube-Verband zugehen.

Urheberrecht

Die in einzelnen Lehrgängen verwendete Computersoftware und die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren und/oder Weitergabe an Dritte bedarf ausschließlich der Zustimmung des Cube-Verbandes in Schriftform. Gleiches gilt für Internetverkäufe und Veröffentlichungen im Internet in jeglicher Form.

Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausschließlich der Schriftform.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Itzehoe.
 
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